Benutzungs-und Entgeltordnung

Neue Benutzungs- und Entgeltordnung der Öffentlichen Bücherei Hövelhof
Neu: e-Medienausleihe und kostenlose Internetnutzung am PC

Benutzungsordnung

  1. Allgemeines
    • Aufgrund des zwischen der pol. Gemeinde Hövelhof und der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Nepomuk Hövelhof geschlossenen Vertrages erfolgt der Betrieb der Öffentlichen Bücherei Hövelhof in gemeinsamer Trägerschaft der Vertragspartner. Im Hinblick auf die Benutzung der Bücherei wird mit Zustimmung beider Büchereiträger diese Benutzungsordnung erlassen.
    • Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
    • Die fristgemäße Ausleihe von Medien ist kostenlos, lediglich die Ausleihe von E-Medien ist kostenpflichtig.
    • Für die Erbringung besonderer Leistungen und besonderer Nutzungen sind von den Nutzern der Bücherei jedoch auf privatrechtlicher Grundlage Gebühren oder Entgelte nach den in der Entgeltordnung für die Öffentliche Bücherei Hövelhof festgelegten Sätzen zu zahlen.
  2. Benutzung und Benutzerausweis
    • Für die Benutzung der Öffentlichen Bücherei Hövelhof ist ein Benutzerausweis Dieser wird gegen Vorlage des gültigen Personalausweises gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt. Mit Entgegennahme des Benutzerausweises erkennt der Nutzer ausdrücklich die für die Bücherei gültigen Benutzungs– und Entgeltordnung an.
    • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten einen Benutzerausweis nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Mit Erklärung des Einverständnisses verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte gleichzeitig zur Haftung für einen evtl. Schadensfall und zur Zahlung evtl. anfallender Gebühren.
    • Der Benutzungsausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.
      Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Nutzer bzw. die gesetzliche Vertretung.
    • Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen der beschädigten wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.
    • Änderungen von Namen und Adressen des Nutzers sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
    • Die persönlichen Daten werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt per Unterschrift, die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der Angaben zur Person.
  3. Ausleihe
    • Für die Ausleihe gelten folgende Ausleihfristen:
      Bücher, Kassetten, CDs, 4 Wochen
      Zeitschriften, DVDs, Spiele                                2 Wochen
      E-Medien                                                                    siehe Libell-e.de
      Es können maximal 5 E-Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.
      Die Büchereileitung behält sich vor, die Leihfrist für bestimmte Medien zu besonderen Zeiten auf zwei Wochen zu verkürzen.
    • Für Bücher kann die Ausleihfrist zweimal vor Ablauf verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt. E-Medien können nicht verlängert werden.
    • Bücher aus dem Präsenzbestand dürfen nicht ausgeliehen werden.
    • Vormerkungen sind formlos bei den Büchereimitarbeiterinnen möglich. E-Medien können nur über das Internet vorgemerkt werden.
    • Im Bestand nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Dabei gelten zusätzlich die Benutzungsbestimmungen der jeweils entsendenden Bibliothek.
    • Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung der Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JöschG.
  4. Rückgabe
    • Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben. E-Medien werden nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht.
    • Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine Mahnung erfolgte. Bei schriftlichen Mahnungen sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
    • Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechnungswege eingezogen.
  5. Behandlung der entliehenen Medien
    • Die Medien sind sorgfältig zu behandeln.
    • Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
    • Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
    • Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer haftet auch für Schäden, die durch unzuverlässige Weitergabe von Medien an Dritte entstehen.
  6. Schadenersatz
    • Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
    • Für die Bearbeitung des Schadenersatzes wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.
  7. Verhalten in den Büchereiräumen
    • Die Besucher und Nutzer der Bücherei sind verpflichtet, die Büchereiräume nebst den dazugehörigen Einrichtungen und Ausstattungen schonend und pfleglich zu behandeln, Beschädigungen zu vermeiden und Verschmutzungen zu unterlassen.
    • Die Besucher bzw. Nutzer haben sich so zu verhalten, dass Personen bzw. Sachen weder gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Eigenmächtige Veränderungen, die Einfluss auf die Sicherheit oder den Betriebsablauf haben können sind nicht gestattet.
    • In den Büchereiräumen sind Essen und Trinken, Rauchen und Alkoholgenuss, das Mitbringen von Tieren sowie Ruhestörungen nicht gestattet.
    • Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlenen Gegenstände der Benutzer / Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhandengekommen sind.
    • Die Benutzer haben den Anweisungen der Büchereimitarbeiter in jedem Fall Folge zu leisten. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die in der Benutzungsordnung getroffenen Regelungen bzw. den Anweisungen der Büchereimitarbeiter können zum Ausschluss von der Büchereinutzung führen.
  8. Ausübung des Hausrechts
    • Im Rahmen der Ausübung des Hausrechts können Benutzer und Besucher zeitweise oder dauernd von einer Nutzung bzw. einem Besuch der Bücherei ausgeschlossen werden, wenn z.B.

      a) Bestimmungen der Benutzungs– und Entgeltordnung nicht beachtet werden bzw. gegen sie verstoßen wird

      oder

      b) Anordnungen bzw. Anweisungen der Büchereimitarbeiter keine Folge geleistet wird.
    • Die Ausübung des Hausrechts für die Bücherei obliegt generell dem Bürgermeister der Gemeinde Hövelhof. Der Bürgermeister überträgt die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts auf die Büchereileitung. In diesem Rahmen können zeitlich befristete Hausverbote von der Büchereileitung verhängt werden. Zeitlich unbegrenzte Hausverbote mit Ausschluss von der Büchereinutzung können auf Antrag der Büchereileitung schriftlich vom Bürgermeister ausgesprochen werden.
  9. Inkrafttreten
    Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt


 

Entgeltordnung

Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Hövelhof vom 24.09.2015 wird mit Zustimmung der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Nepomuk für die in gemeinsamer Trägerschaft betriebene Öffentliche Bücherei Hövelhof die nachstehende Entgeltordnung erlassen:

  1. Allgemeines

Aufgrund des zwischen der pol. Gemeinde Hövelhof und der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Hövelhof geschlossenen Vertrages erfolgt der Betrieb der Öffentlichen Bücherei Hövelhof in gemeinsamer Trägerschaft der Vertragspartner. Im Hinblick auf die Benutzung der Bücherei wird mit Zustimmung beider Büchereiträger diese Entgeltordnung erlassen.
Im Rahmen der für die Öffentliche Bücherei geltenden Benutzungsordnung ist die fristgemäße Ausleihe von Medien kostenlos, lediglich die Ausleihe von E-Medien ist kostenpflichtig. Für die Erbringung besonderer Leistungen und besonderer Nutzungen sind jedoch auf privatrechtlicher Grundlage Gebühren bzw. Entgelte nach den in der Entgeltordnung festgelegten Sätzen an die Gemeinde Hövelhof zu zahlen.

  1. Gebührenordnung

    • Ausstellung eines Benutzerausweises 3 € je Ausweis
    • Ausstellung eines Ersatzausweises 5 € je Ausweis
    • E-Medien-Ausleihe              10 € pro Jahr
    • Überschreitung der Ausleihfrist pro Medium
  1. Mahnung nach 4 Tagen                1,00 €
  2. Mahnung nach 14 Tagen 2,00 €
  3. Mahnung nach 21 Tagen 3,00 €
  4. Mahnung nach 28 Tagen 4,00 €
  • Portoersatz pro Mahnschreiben 0,62 €
  • Bearbeitungsgebühr für die Ersatzbeschaffung vermisster Medien 3 €
  • Ausdrucke, Kopien aus Büchern (schwarz/weiß) 0,10 € je DIN A-4-Seite
  • Ausdrucke, Kopien aus Büchern (farbig)               0,50 € je DIN A-4-Seite

 

  1. Fälligkeit der Gebühren
    Die Gebühren werden zu dem vom Büchereipersonal angegebenen Zeitpunkt fällig. Eine erneute Nutzung der Bücherei kann nur gestattet werden, sofern keine Gebührenrückstände vorliegen.

 

 

  1. Gebührenbefreiungen

Im Rahmen der Leseförderung erhalten Schulanfänger/innen eines jeden Jahrganges Gutscheine für einen kostenlosen Büchereiausweis.

 

  1. Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Entgeltordnung außer Kraft

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.